Voraussetzung für die Aufnahme

(gleiche Aufnahmevoraussetzungen wie FOS)

  • der Mittlere Schulabschluss mit der Durchschnittsnote 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
  • oder die Oberstufenreife des Gymnasiums

Für Bewerber aus Österreich gilt:

Anerkannte Mittlere Reife durch österreichische Schulabschlüsse:

  • Erfolgreich bestandene 1. Klasse des Oberstufenrealgymnasiums
  • Erfolgreich bestandene 5. Klasse des Bundesgymnasiums
  • Erfolgreich bestandene 1. Klasse der HTL (Lehrgänge zur Matura)
  • Erfolgreich bestandene 1. Klasse der HAK (Lehrgänge zur Matura)

Alle anderen Abschlüsse müssen durch die Zeugnisanerkennungsstelle in München geprüft werden: Tel: 089 383849-0

Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein Auswahlverfahren.

Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit.

Unterlagen zur Anmeldung

Für die Anmeldung an der Staatlichen Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf mit Passbild
  • Motivationsschreiben
  • Zwischenzeugnis / Abschlusszeugnis
  • Den unterschriebenen Onlineanmeldebogen

Stundentafel

Hier können Sie den aktuellen Flyer mit Stundentafel als PDF downloaden

 

Berufskleidung

Berufsfachschüler benötigen zur Teilnahme am fachpraktischen Unterricht entsprechende Berufskleidung. Diese ist zu Beginn des Schuljahres bereitzuhalten.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, entsprechend einzukaufen, kann zum Schuljahresbeginn an der Schule eine entsprechende Bestellung stattfinden. Die Firma Loder hat dies in den vergangenen Jahren übernommen.

Die Berufskleidung kann während der Schulzeit in Spinden aufbewahrt werden, muss jedoch regelmäßig gewaschen und gebügelt werden.

Das gepflegte äußere Erscheinungsbild ist eine grundsätzliche Voraussetzung in der Gastronomie.

Servicekleidung (Beispiel)

  • Fliege / grünes (youtou)-Tuch
  • weiße Bluse / weißes Hemd
  • schwarze Weste mit V-Ausschnitt
  • dunkle Hose
  • oder dunkler Rock mit farbloser oder schwarzer Strumpfhose (Alternative für die Frau)
  • schwarze Schuhe

Kochkleidung

  • 1 Kochmütze
  • 1 Kochjacke
  • 1 Vorbinder

Hinweise zur Erstattung von Fahrtkosten ab Klasse 11

Für Schüler/innen der staatlichen Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement ab der 11 Jahrgangsstufe werden die notwendigen Schulwegkosten zum wirtschaftlichsten Tarif erstattet, sofern

  • die zumutbare kürzeste Schulwegstrecke in einer Richtung mehr als 3 km beträgt
  • UND die nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 490 € je Schuljahr übersteigen. (Stand Oktober 2020)

Hat ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen, werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung für vorgenannte Schüler/in mit Ablauf des Monats, in dem nachweislich die Voraussetzungen für vorgenannte Leistungen erstmals gegeben sind, in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erstattet; die Familienbelastungsgrenze vermindert sich dabei anteilig.

Gleiches gilt, wenn ein Unterhaltsleistender oder ein vorgenannter Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II hat. Die Nachweise sind vom August vor dem betreffenden Schuljahr vorzulegen.

Weiter Hinweise und Ansprechpartner der verschiedenen Landkreise finden Sie hier in den folgenden Links:

Landratsamt BGL: Schülerbeförderung Landkreis BGL

Landratsamt TS:Schülerbeförderung Landkreis TS

Landratsamt RO: Schülerbeförderung Landkreis RO